Fachkompetenzen
Eine Kinderschutzfachkraft kann nicht beim gleichen Träger angesiedelt werden. Sie ist extern zu beauftragen.
Kenntnisse
- rechtlichen Grundlagen und Verfahrensschritte im Fall einer Kindeswohlgefährdung –
- Formen und Ursachen von Kindeswohlgefährdung und damit einhergehende familiäre Dynamiken –
- Einschätzung von gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung unter Berücksichtigung von Schutz- und Risikofaktoren –
- und Erfahrungen mit den Arbeitsweisen kooperierender Institutionen im Kinderschutz –
- Je nach Einsatzgebiet Fachwissen über spezielle Formen der Kindeswohlgefährdung (z.B. sexualisierte Gewalt), spezielle Altersgruppen oder institutionelle Felder etc.
- Hilfe- und Unterstützungsangebote - Organisations- bzw. feldspezifisches Systemwissen 5 Fertigkeiten
- Methodenkompetenz in Fragen der Gefährdungseinschätzung (Umgang mit Risikoeinschätzungsinstrumenten, Methoden der Kollegialen Beratung, Gesprächsführung, Vermittlungskompetenz, etc.)
- sozialpädagogisches (diagnostisches) Fallverstehen
Personale Kompetenzen
- Sozialkompetenz
- Erfahrungen in der Fachberatungstätigkeit (Methodenkompetenz in der Gesprächsführung und Moderation von Teams und Einzelpersonen)
- Gesprächsführung mit Eltern im Rahmen der Gefährdungseinschätzung
- Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Gefährdungseinschätzung - eine an den Kindern und deren Lebenswelt orientierte Haltung
- Selbstständigkeit - Kenntnisse und Fähigkeit, den Prozess der Gefährdungseinschätzung und den Hilfeprozess, das Handeln der am Prozess Beteiligten und die eigene Selbststeuerung zu reflektieren
- Wahrnehmung regelmäßiger Weiterqualifizierung
Berufliche Qualifikation
- Pädagogische Grundqualifikation/Fachkraft nach § 72 SGB VIII oder
- keine Fachkraft nach § 72 SGB VIII aber
- Kenntnisse über die Strukturen und Leistungen der Jugendhilfe mehrjährige praktische Erfahrungen in der Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe
- Für Alle: Mehrjährige Berufserfahrung
Voraussetzung der Tätigkeit
- Erfahrung in der Fallarbeit im Kinderschutz
- Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft/andere Fortbildung im Kinderschutz
- Kenntnisse zu speziellen Themenkomplexen bei Kindeswohlgefährdung oder spezifischen Arbeitsfeldern
Rolle und Einsatzfelder
- Fallberatende Kinderschutzfachkraft bei freien Trägern der Jugendhilfe nach § 8a Abs. 4 SGB VIII
- bei BerufsgeheimnisträgerInnen nach § 4 KKG
- bei Berufsgruppen nach § 8b Abs. 1 SGB VIII
- Koordinierende Kinderschutzfachkraft bei einem freien Träger im Auftrag des Jugendamtes für eine Region
Kernkompetenzen nach Salgo
Fachbereichsübergreifende Rechtskenntnisse (Familienrecht, SGB V, VIII, IX, XII, FamFG, Sozialdatenschutz, StGB) !
Diagnostische Kenntnisse zum Erfassen und Bewerten von riskanten Lebenssituationen !
Risikofaktoren ! Ressourcen !
Kenntnisse der regionalen Angebots- und Netzwerkstruktur ! Gesprächsführung !
Selbstreflexion !
Professionelle Balance zwischen Nähe und Distanz !
Erfahrung mit der Arbeit von öffentlichen und freien Trägern der KJHG !
Kenntnisse über die Arbeit der Familiengerichte, der Polizei und der StA